Der Fachausschuss Einsatz, Löschmittel und Umweltschutz der deutschen Feuerwehren als Gremium von DFV und AGBF Bund informiert über aktuelle Änderungen im Gefahrgutrecht bezüglich des elektronischen Beförderungspapiers.
Bei einem Gefahrgutunfall ist eine der wichtigsten Informationsquellen über die Ladung und deren möglichen Gefahreneigenschaften die Fahrzeugkennzeichnung mit der orangenfarbenen Warntafel mit UN-Nummer und der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrennummer). Hieran ändert sich nichts.
Darüber hinaus sind die Informationen, die im Transportdokument für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstände zur Verfügung gestellt werden, von weiterführender Bedeutung. Bisher wurde das Beförderungsdokument beim Transport in Papierform mitgeführt. Seit 2016 war es möglich, das Beförderungspapier auch in elektronischer Form mitzuführen. Nun wird das elektronische Beförderungsdokument zum Standard.
Klaus Ehrmann, Mitglied im Fachausschuss Einsatz, Löschmittel und Umweltschutz der deutschen Feuerwehren, informiert in seiner fachlichen Zusammenfassung über Inhalt und technische Übermittlung der Daten des Transportdokuments: https://tinyurl.com/e-befoerderungspapier.
Sein Fazit: „Die papierlose Übermittlung der Transportdokumente im Ereignisfall an die Einsatzkräfte an den Unfallort ist prinzipiell zu begrüßen und birgt Chancen für eine schnelle Übermittlung der benötigten Informationen an die Einsatzleitung. Zukünftige Probleme können jedoch dadurch entstehen, dass bei den ersteintreffenden Einsatzkräften die notwendige technische Ausrüstung für den mobilen Datenempfang nicht vorhanden ist. Ein weiteres Problem entsteht dadurch, dass, insbesondere außerhalb von Ballungszentren oder in schwierigem topographischem Gelände, die Übertragung von Daten nicht möglich ist. Für die Probleme sind Lösungen zu finden, insbesondere für die Netzabdeckung des Mobilfunks in der Fläche.“