Ehren- und Altersabteilung

In die Ehren- und Altersabteilung kann übernommen werden, wer wegen Vollendung des 60. bzw. bei verlängerter Zugehörigkeit spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder nach Vollendung des 25. Dienstjahres wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet.

Für die Ausbildung, die Gerätewartung und die Brandschutzerziehung und -aufklärung können die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung auf eigenen Antrag freiwillig und ehrenamtlich Aufgaben übernehmen.