Wehrführerausschuss
Der Wehrführerausschuss besteht der aus der Leitung der Feuerwehr, der Stadtbrandinspektorin oder dem Stadtbrandinspektor, deren Stellvertretung, den Wehrführerinnen und Wehrführern, deren Stellvertretung sowie der Stadtjugendfeuerwehrwartin oder dem Stadtjugendfeuerwehrwart und hat die Aufgabe, die Leitung der Feuerwehr bei sämtlichen Angelegenheiten zu beraten.
Gemeinsamer Feuerwehrausschuss
Zur Unterstützung der Stadtbrandinspektion besteht der Gemeinsame Feuerwehrausschuss. Dieser besteht aus der Stadtbrandinspektion, der Stadtjugendfeuerwehrwartin oder dem Stadtjugendfeuerwehrwart oder den Stellvertretungen, der Vertretung der Kindergruppen, einer Vertretung der Frauen in der Feuerwehr, einer Vertretung der Leitung der Feuerwehr, einer Vertretung der Ehren- und Altersabteilung und nicht mehr als fünf Aktiven aus den Einsatzabteilungen. Der Gemeinsame Feuerwehrausschuss kann den nicht öffentlich-rechtlichen Feuerwehren in Wiesbaden ein Gastrecht einräumen.