Feuerwehren appellieren: Böller- und Versammlungsverbote beachten

In diesem Jahr gilt ein generelles Verkaufsverbot für Böller – mit dieser Änderung der Sprengstoffverordnung soll die Zahl der Unfälle rund um Silvester reduziert werden, damit Rettungsdienst und Kapazitäten in den Krankenhäusern entlastet werden. „Wir begrüßen das Verbot, mit dem auch die Einsatzzahlen der Feuerwehren reduziert werden sollen“, erklärt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). An publikumsträchtigen Plätzen, die durch die jeweilige Kommune definiert werden, gilt generell Feuerwerksverbot. Pyrotechnik ist auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen untersagt; das Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.

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