Sterbekasse

Die Sterbekasse des Kreisfeuerwehrverbandes Wiesbaden hat die Aufgabe, die Angehörigen ihrer Mitglieder im Todesfall zu unterstützen, indem beim Tode ihrer Mitglieder ein festgelegtes Sterbegeld gewährt wird.

Sie ist ein kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) im Sinne des § 53 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Versicherungsaufsichtsgesetz-VAG) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 18. 12. 1975 (BGBl. I S. 3139).

Die Sterbekasse steht unter Landesaufsicht; Aufsichtsbehörden sind der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Regierungspräsident in Darmstadt.